Hier die AGB der con.train. consulting + training GmbH, Hamburg als .pdf Datei
I. Inhalt und Abschluss der Lieferverträge
- Die nachstehenden Bedingungen finden auf alle Verträge Anwendung, welche die con.train. GmbH als Verkäuferin der von ihr hergestellten und gehandelten Waren, sowie erbrachten Leistungen abschließt.
- Nachstehende Bedingungen sind grundsätzlich für beide Seiten bindend. Abweichungen erlangen nur Rechtsgültigkeit, wenn diese schriftlich durch uns bestätigt wurden, die Reihenfolge der überlassenen AGB´s oder Einkaufsbedingungen ist dabei unerheblich. Es erfolgt Auftragserfüllung und Lieferung zu unseren Konditionen. Artikeländerungen zu Gunsten der Kunden, technische Verbesserungen, neue Farben oder moderneres Design geben wir selbstverständlich weiter. Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Einkaufsbedingungen und andere Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
- Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Im Einzelfall können abweichende Regelungen getroffen werden. Der Auftrag gilt erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen.
- Die Auftragsbestätigung ist für Inhalt und Umfang des Auftrages maßgebend. Vor und im Zusammenhang mit der Auftragsbestätigung gemachte Angaben über technische Daten sowie dem Besteller überlassene Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen und Prospekte sind nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
- Ein Kaufvertrag kommt erst dadurch zustande, dass er von uns schriftlich bestätigt wird. Bei Fehlen einer solchen schriftlichen Bestätigung kommt der Kaufvertrag zustande durch die widerspruchslose Entgegennahme der Ware und / oder Leistung und einer von uns ausgestellten Rechnung.
- Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Dasselbe gilt für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen von fest abgeschlossenen Lieferverträgen.
- Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer und der Produkte anderer Hersteller behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern der Wert der angebotenen Erzeugnisse hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
II. Preise
- Die Preise sind freibleibend und gelten ab Lager des Verkäufers, zuzüglich der Transportkosten und gesetzlichen Umsatzsteuer zu Lasten und Gefahr des Bestellers. Sonderleistungen wie z. B. Sonderverpackung, Beipack- oder Expressversand-Service werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.
- Die Preise verstehen sich ab Lager Hamburg ausschließlich Verpackung und Fracht.
- Die Transportverpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Sie senden die Verpackung auf Ihre Kosten an uns zurück und wir erledigen deren Entsorgung. Sollten Sie die Transportverpackung nicht an uns zurücksenden, übernehmen Sie die Verantwortung für deren Entsorgung nach den Vorschriften der Verpackungsverordnung.
- Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und die Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
III. Lieferfrist
- Zugesicherte Liefertermine werden wir nach Möglichkeit einhalten. Sollten wir in Verzug geraten, so kann der Besteller vom Vertrag erst dann zurücktreten, wenn er uns eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen gesetzt hat. Alle sonstigen Ansprüche des Bestellers für den Fall der Nicht- bzw. der nicht rechtzeitigen Belieferung sind ausgeschlossen.
- Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.
- Die Lieferfrist verlängert sich um die Zeit, bis der Besteller uns für die Ausführung des Auftrages notwendige Angaben und Unterlagen vollständig übergeben hat.
- Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
- Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie von uns nicht zu vertretenden Umständen, wie Mobilmachung, Krieg, Aufruhr und Betriebsstörung, wenn diese Hindernisse nachweislich die Fertigstellung oder Lieferung des Liefergegenstandes verzögern.
- Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
- Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
- Selbständige Teillieferungen darf der Besteller nicht zurückweisen.
IV. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
a) Gegenüber dem Käufer
- Der Versandweg wird nach optimalen Gesichtspunkten vom Verkäufer ausgewählt, Teillieferungen nach Möglichkeit vermieden, sind aber in Einzelfällen nicht vermeidbar. Einzelversand nach Ihren Angaben beziehungsweise Versandunterlagen. Lieferzeit außer bei bestätigten Fixterminen schnellstmöglich.
- Die Verpackungsart wird dem Verkäufer freigestellt, wenn keine Wünsche des Bestellers (bestätigt) vorliegen. Die Weiterbelastung erfolgt zu Selbstkosten vom Verkäufer, so niedrig wie möglich.
- Zu Ihrer Sicherheit wird im Namen des Bestellers eine Transportversicherung abgeschlossen.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungspflichten, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
- Die Versandart, der Versandweg und das mit dem Versand beauftragte Unternehmen können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine Weisungen gibt.
- Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Lager verlässt. Das gilt auch bei Verwendung eigener Transportmittel.
b) Gegenüber dem Verkäufer
- Der Verkäufer übernimmt die Versicherungspflicht.
- Der Gefahrenübergang befindet sich bei der Annahme der Ware in unserem Hause, nach Prüfung der Vollzähligkeit.
- Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungspflichten, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen, sofern wir keine Ausschlüsse geben.
- Die Versandart, der Versandweg und das mit dem Versand beauftragte Unternehmen kann der Verkäufer nach seinem Ermessen bestimmen, sofern wir keine Weisungen geben.
V. Dienstleistungen
- Maßgeblich für alle Konditionen, die Dienstleistungen betreffen (z.B. Installation von Hard- und Software) ist unsere Auftragsbestätigung bzw. Rechnung.
- Alle erbrachten Leistungen sind Dienstleistungen. Die Rechtsvorschriften für Werkleistungen finden keine Anwendung. Mängel, die nach einer erbrachten Dienstleistung auftreten, werden nur dann kostenfrei behoben, sofern sie vom Verkäufer schuldhaft oder wider besseren Wissens verursacht wurden. Hiervon ausgeschlossen sind vom Besteller gewünschte Zusatzfunktionen.
- Der Verkäufer haftet für verschuldete Sach- und sonstigen Schäden insgesamt höchstens bis € 100.000. Innerhalb dieser Grenzen haftet der Verkäufer, im Falle eines vom Verkäufer verschuldeten Schadens, maximal in der Höhe des Aufwands, der entsteht, wenn der Besteller in festgelegten Abständen, mindestens jedoch einmal täglich, eine Datensicherung vorgenommen hätte.
- Eine Haftung für Systeme die der Sicherheit dienen (Zugangssysteme, Firewall- oder ähnliche Systeme) sowie deren Schutzfunktionalität, bestehend aus Hard- und Software sowie Konfigurationsdienstleistungen wird grundsätzlich ausgeschlossen.
- Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Haftung des Verkäufers für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
- Eine Haftung für Folgeschäden aus den erbrachten Dienstleistungen des Verkäufers sowie der fehlerhaften Bedienung von Software durch den Besteller oder Hardware- und / oder Softwarefehlern wird hiermit als ausgeschlossen vereinbart.
VI. Schulungen
- Geltungsbereich: Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Aufträge über Seminar- und Trainingsveranstaltungen in Ergänzung des jeweiligen Angebotes oder der Seminarbeschreibung, soweit zwischen den Beteiligten nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Gegenstand: Zu unterscheiden sind „Firmen-Seminare” für Teilnehmer eines Auftraggebers und „Standard-Seminare” für Teilnehmer aus verschiedenen Unternehmen.
- Umfang: Die Inhaltsbeschreibungen der Seminarangebote geben nur die wichtigsten Schwerpunkte der Seminare wieder. Auf besonderen Wunsch des Auftraggebers oder der Seminarteilnehmer können die Inhalte eines Individual-Seminars auf seine / ihre Belange hin verändert werden. Hierzu bedarf es der schriftlichen Vereinbarung.
- Anmeldungen: Anmeldungen zu Standard-Seminaren sollen möglichst schriftlich oder telefonisch bis spätestens 10 Werktage vor Beginn des Seminars erfolgen. Anmeldungen werden schriftlich bestätigt. Kommt ein Seminar infolge von ungenügender Beteiligung nicht zustande, behalten wir uns eine Absage bis spätestens 5 Werktage vor Seminarbeginn vor. Bei Ausfall einer Seminarveranstaltung durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung zu diesem Termin. In diesen Fällen bieten wir Ersatztermine an.
- Gebühren: Alle Leistungen werden zu den Bedingungen der schriftlichen Bestätigung erbracht. Die darin genannte Gebühr ist verbindlich. In der Seminargebühr sind die Leistungen gemäß unserer Bestätigung enthalten.
- Rücktritt: Schriftlich bestätigte Anmeldungen können bis zu 10 Werktage vor Seminarbeginn kostenlos storniert werden. Wir erheben dagegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 % der Seminargebühr, wenn die Abmeldung bis zu 5 Werktagen vor Seminarbeginn erfolgt. Geht eine Rücktrittsmeldung nach dieser Frist ein, wird der volle Seminarbetrag in Rechnung gestellt. In diesem Fall besteht der Anspruch auf Erhalt der Seminarunterlage.
- Zahlungsbedingungen: Die Seminarrechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.
- Seminarzeiten: Seminarbeginn ist jeweils um 9.15 Uhr, Seminarende gegen 16.15 Uhr. Änderungen bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung durch uns.
- Nutzungsrechte: Die den Teilnehmern eines Seminars zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen unterliegen dem Copyright des Erstellers bzw. dem Inhaber der anwendbaren Schutzrechte. Eine Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist untersagt.
VII. Umtausch bzw. Rücknahme
- Der Umtausch von Warensendungen ist nur innerhalb fünf Werktagen ab Lieferung möglich und wird immer mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist nicht möglich.
- Eine Reklamationsbearbeitung können wir nur bei nicht lesbaren oder defekten Datenträgern bzw. Produkten akzeptieren.
VIII. Anerkennung des Urheberrechtes und der Gewährleistungsregelung
Mit dem Öffnen der Originalverpackung respektive der Plastikhülle kennt der Besteller den Urheberschutz und die Gewährleistungsbedingungen der Hersteller an. Originalverpackungen sind alle Verpackungen des Verkäufers und seinen Zulieferanten.
IX. Zahlung
- Zahlungen erfolgen gemäß den Angaben auf unserer Auftragsbestätigung bzw. Rechnung.
- Das Recht, Forderungen abzutreten, bleibt vorbehalten.
- Kommt der Kunde den vereinbarten Zahlungszielen nicht nach, ist der Verkäufer gem. §286 und §288 BGB befugt, ab dem Datum der Fälligkeit, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
- Werden vereinbarte Teilzahlungsraten nicht eingehalten, wird der gesamte restliche Betrag sofort fällig. Wird uns ein Wechsel- oder Scheckprotest, eine Zahlungseinstellung oder ein sonstiges konkretes Anzeichen für eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Bestellers bekannt, dann können wir ohne Rücksicht auf eine evtl. vereinbarte Stundung sofortige Bezahlung aller offenen Forderungen verlangen. Außerdem können wir in diesen Fällen die Auslieferung weiterer bestellter Ware von einer Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig machen.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, wenn diese von uns bestritten werden und nicht rechtskräftig festgestellt sind.
- Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist auch die Zurückhaltung des Kaufpreises wegen derartiger Gegenforderungen ausgeschlossen.
- Erstbesteller können die ersten zwei Bestellungen grundsätzlich nur gegen Barzahlung, Vorkasse oder Nachnahme erhalten.
X. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf die gelieferten Waren im regelmäßigen Geschäftsverkehr weiter veräußern, tritt jedoch alle ihm daraus sofort oder später zustehenden Forderungen sicherheitshalber an den Verkäufer ab.
XI. Gewährleistung und Mängelhaftung
- Gewährleistungsansprüche des Bestellers bestehen in dem Umfang, wie er sich aus den Garantieansprüchen des Verkäufers gegen den jeweiligen Hersteller im Geschäftsverkehr unter Vollkaufleuten ergibt. Zu diesem Zweck tritt der Verkäufer seine Garantieansprüche gegen den jeweiligen Hersteller an den Besteller ab. Dieser ermächtigt wiederum uns, die Garantieansprüche im eigenen Namen geltend zu machen.
- Wir gewährleisten, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind.
- Keine Gewähr übernehmen wir für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind.
- Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Besteller Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche Absprache mit uns oder dem Hersteller von Personen vornehmen lässt, die nicht dazu autorisiert wurden.
- Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 3 Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen: anderenfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die § 377, 387 HGB.
XII. Haftung in sonstigen Fällen
- Die Haftung des Verkäufers und seiner Erfüllungsgehilfen für verursachte Schäden beim Käufer, ist sowohl begrenzt auf Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten als auch auf Schäden, welche wir nach Art und Umfang bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die er gekannt hat oder hätte erkennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen. Des weiteren ist die Haftung des Verkäufers auch im Falle grob fahrlässigen Handelns seiner Erfüllungsgehilfen in nicht leitender Funktion auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
- In allen sonstigen Fällen, die in diesen Verkaufsbedingungen nicht von anderer Seite geregelt sind, sind alle Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art ausgeschlossen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere auch bei Schlechterfüllung und Verletzung vorvertraglicher und vertraglicher Nebenpflichten und gilt auch für außervertragliche Ansprüche, insbesondere für Ansprüche aus unerlaubter Handlung und aus Produkthaftung. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auf unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Der Verkäufer haftet für verschuldete Schäden insgesamt höchstens bis € 1.000.000 bei Personenschäden und € 100.000 bei Sach- und sonstigen Schäden. Die Haftung des Auftragnehmers für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
XIII. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
- Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung der Insolvenz mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.
- Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Besteller zu vertreten hat, dann hat der Besteller an uns für unsere Aufwendungen und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 15% des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schadensersatz zu verlangen.
- Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Besteller nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
XIV. Erläuterung
Besteller im Sinne unserer Bedingungen ist jeglicher Abnehmer unserer Produkte, gleich ob Käufer, Kunde, Auftraggeber oder Besteller.
XV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
- Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich evtl. Rückgewährungsansprüche wird Hamburg vereinbart.
- Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Schecklagen Hamburg vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
- Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin verbindlich wirksam.
- Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.
con.train. consulting + training GmbH
Osterrade 7A
21031 Hamburg
HRB 57337
Geschäftsführer: Jörn Roßdeutscher
Hamburg, März 2010